/ PROFITIEREN SIE DURCH AKTIVE BERATUNG / Ausgabe: sujet

Neuer Kollektivvertrag für Angestellte bei Zahnärzten

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung angestellter Ärzte

Welche Positionen können angestellte Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen? ...mehr

Neuer Kollektivvertrag für Angestellte bei Zahnärzten

Welche Änderungen sieht der neue Kollektivvertrag für Angestellte bei Zahnärztinnen und Zahnärzten vor? ...mehr

Ärztliche Leistungen im Ausland – Betriebsstätte nicht ausgeschlossen

Wann begründen ärztliche Leistungen eine Betriebsstätte im Ausland? ...mehr

Unzulässige Werbung mit „Handchirurgie“

Auch die außerordentliche Revision wurde – mangels Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – zurückgewiesen. ...mehr

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld (die neuen Sätze für 2025)?

Wie sind die Pflegestufen und das Pflegegeld in Österreich geregelt? ...mehr

Kulturlinks – Frühling 2025

Kulturlinks – Frühling 2025 ...mehr

Neuer Kollektivvertrag für Angestellte bei Zahnärzten

Illustration

Mit 29.11.2024 wurde der neue Kollektivvertrag für Angestellte bei Zahnärztinnen bzw. Zahnärzten beschlossen, welcher mit 1.1.2025 in Kraft getreten ist (Ausnahme Mitarbeiterprämie ab 1.6.2024). Der neue Kollektivvertrag gilt bundesweit und sieht nachfolgende wesentliche Änderungen vor:

  • Die KV-Mindestgehälter wurden mit 1.1.2025 um einen Pauschalbetrag in Höhe von € 275,00 angehoben.
  • Die Gefahrenzulage wurde auf € 151,00 angehoben.
  • Es erfolgte eine Anhebung der Mindestgehälter für zahnärztliche Assistenten in Ausbildung um 18,27 %. Für Neueintritte ab 1.1.2025 ist allerdings eine Aliquotierung auf bis zu 80 % möglich.
  • Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine verpflichtende Mitarbeiterprämie 2024. Diese muss mindestens € 200,00 und darf maximal € 3.000,00 betragen. Für Personen, welche nicht das ganze Jahr beschäftigt waren, ist eine Aliquotierung vorzunehmen. Die Auszahlung der Prämie hat bis 15. Februar zu erfolgen.
  • Zudem wurde die Möglichkeit zur Vereinbarung einer 4-Tage-Woche vereinbart.

Weitere Informationen zum neuen Kollektivvertrag finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer unter nachfolgendem Link: www.zahnaerztekammer.at/assistenz/kollektivvertrag/faqs-zum-kollektivvertrag

Stand: 25. Februar 2025

Bild: BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Logo Mag. Johannes Unger Steuerberatung GmbH / Taubstummengasse 11/3/8 / A 1040 Wien / Work T Work+43 1 713 55 00 0 / / Datenschutz
Sachbezug künftig auch für Elektroautos //  Umfassende Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz //  Zeitpunkt der Gebäudeabschreibung bei einer Vermietung und Verpachtung nach Generalsanierung //  Welche Zahlungen unterliegen der Abzugsteuer? //  Digitalisierungsförderung für KMU //  Welcher Einkunftsart unterliegt die kurzfristige touristische Vermietung? //  EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber //  Muss Probearbeit angemeldet werden? //  Doppelbudget 2027/28 – Viel Belastung und wenig Entlastung //  Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung im privaten Bereich //  Abgrenzung Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand // 
Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20