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Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

Was sind Betriebsausgaben der Ordination?

Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können im Rahmen ihrer Gewinnermittlung Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. ...mehr

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. ...mehr

Der erste Eindruck: Der Empfangsbereich der Ordination

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. ...mehr

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets für Ordinationsmitarbeiter steuerlich begünstigt?

Seit 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. ...mehr

Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

Wenn der Arzt das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, so steht ihm ein ermäßigter Einkommensteuersatz zu. ...mehr

Arzthaftung – Patientin stürzt vor Ordination

Den Facharzt trifft die Pflicht für einen gefahrlosen Zu- und Abgang zur Ordination zu sorgen. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2021

Almabtrieb der Lipizzaner, Gartensommer und Osterfestspiele Salzburg im Herbst ...mehr

Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

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Wenn der Arzt das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt,

  • so steht ein ermäßigter Einkommensteuersatz für den Veräußerungs- und Übergangsgewinn über Antrag zu, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind.
  • unterbleibt auf Antrag die Erfassung der darauf entfallenden stillen Reserven, wenn der Betrieb des Arztes aufgegeben und aus diesem Anlass Gebäudeteile (Gebäude) ins Privatvermögen übernommen werden.

Eine Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten € 22.000,00 und die gesamten Einkünfte aus den aus-geübten Tätigkeiten € 730,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Eine solche schädliche Erwerbstätigkeit liegt allerdings nicht vor, wenn Ärzte im Jahr 2020 oder 2021 während der COVID-19-Pandemie als Ärzte gemäß § 36b Ärztegesetz (Ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Pandemie) in Österreich tätig werden

Stand: 30. August 2021

Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com

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