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Welche Maßnahmen plant die neue Regierung – Fokus Ärzte und Gesundheitsberufe

Welche Maßnahmen plant die neue Regierung – Fokus Ärzte und Gesundheitsberufe

Überblick über die geplanten Vorhaben im Regierungsprogramm 2025 - 2029. ...mehr

Fällt der Verkauf eines Patientenstocks unter die ärztliche Umsatzsteuerbefreiung?

Verkauf eines Patientenstocks laut Rechtsmeinung der Höchstgerichte nicht von der umsatzsteuerlichen Befreiung umfasst. ...mehr

Welche Kontodaten kann die Finanzverwaltung einsehen?

Einsichtnahme in Kontostände und Bankbewegungen bedarf einer richterlichen Genehmigung. ...mehr

Steuerfreiheit für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung

Bei welchen gesundheitsfördernden Maßnahmen muss kein Sachbezug angesetzt werden? ...mehr

Negative Onlinewerbung – üble Nachrede:

Da ein Vater für seinen erkrankten Sohn keinen kurzfristigen Termin bei einer ihm persönlich nicht bekannten Kinderärztin erhielt, verfasste er im Internet als registrierter Nutzer eine negative Bewertung, u. a. mit der Beschreibung, dass das Agieren der Ärztin „menschlich miserabel und mit dem Berufsethos unvereinbar sei“. ...mehr

Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

Achtung: Krankengeld wird nur auf Antrag ausbezahlt. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2025

Im Sommer 2025 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Welche Maßnahmen plant die neue Regierung – Fokus Ärzte und Gesundheitsberufe

Stethoskop auf Geldscheinen

Am 27.2.2025 hat die neue Regierung ihr Regierungsprogramm für den Zeitraum 2025 - 2029 präsentiert. Speziell für Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitsberufe enthält das Regierungsprogramm neben steuerlichen Maßnahmen im Kapitel „Gesundheit, Pflege, Soziales & Arbeit“ auch viele Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Digitalisierung und Attraktivitätssteigerung in diesen Berufsfeldern. 

Steuerrechtliche Maßnahmen

Die nachfolgende Übersicht bietet auszugsweise einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts:

  • Erweiterte steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge ab 2027
  • Erhöhung der Attraktivität des Zuverdiensts im Rahmen der Alterspension durch Befreiungen im Bereich der Sozialversicherung sowie einer reduzierten Steuerbelastung (25 % Abzugsteuer endbesteuert) ab 2026
  • Verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie bis € 1.000,00 pro Mitarbeiter ab 2025 bzw. 2026
  • Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf € 320.000,00 sowie 13,5 % und ab 2026 auf € 420.000,00 sowie 15 %
  • Anpassung der Luxustangente auf € 55.000,00 (2027) und dann € 65.000,00
  • Dauerhafte Anhebung des Grundfreibetrages ab 2027 von 15 % bis € 33.000,00 auf 15 % bis € 50.000,00
  • Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifes (kalte Progression)
  • Anhebung des Freibetrages (aktuell € 620,00) im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Bezug)
  • Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, z. B. bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Mitarbeitergutscheine
  • Anhebung des Veräußerungsfreibetrags bei Betriebsübergaben ab 2027 von aktuell € 7.300,00 auf € 45.000,00 sowie Entfall des „Berufsverbots“ für die Nutzung des Hälftesteuersatzes im Zuge einer Betriebsaufgabe
  • Geplante Reduktion der Lohnnebenkosten durch stufenweise Senkungen über den FLAF (Familienlastenausgleichsfonds) 

Sonstige Maßnahmen

  • Freiraum für Kernaufgaben und Entbürokratisierung
  • Österreichweite Ärzte- und Gesundheitsberufsbedarfsstudie
  • Fairer Beitrag der Wahlärzte für das öffentliche Gesundheitssystem
  • Erhöhung der Ausbildungsplätze in Spitälern
  • Überarbeitung Ärztegesetz und ÄrzteausbildungsVO
  • Angleichung der Gehälter und einheitliches Dienstrecht bei Ärzten und Gesundheitsberufen in Spitälern

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Zerbo - stock.adobe.com

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