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Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

Welche Maßnahmen plant die neue Regierung – Fokus Ärzte und Gesundheitsberufe

Überblick über die geplanten Vorhaben im Regierungsprogramm 2025 - 2029. ...mehr

Fällt der Verkauf eines Patientenstocks unter die ärztliche Umsatzsteuerbefreiung?

Verkauf eines Patientenstocks laut Rechtsmeinung der Höchstgerichte nicht von der umsatzsteuerlichen Befreiung umfasst. ...mehr

Welche Kontodaten kann die Finanzverwaltung einsehen?

Einsichtnahme in Kontostände und Bankbewegungen bedarf einer richterlichen Genehmigung. ...mehr

Steuerfreiheit für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung

Bei welchen gesundheitsfördernden Maßnahmen muss kein Sachbezug angesetzt werden? ...mehr

Negative Onlinewerbung – üble Nachrede:

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Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

Achtung: Krankengeld wird nur auf Antrag ausbezahlt. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2025

Im Sommer 2025 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

Illustration

Auch im Krankenstand haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entlohnung. Bei längeren Ausfallszeiten ist zu beachten, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber nur zeitlich beschränkt das Gehalt oder den Lohn während des Krankenstandes weiterzahlen muss. Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht der Fortzahlungsanspruch gegenüber der zuständigen Krankenversicherung, meistens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Für wie lange der Arbeitgeber das Entgelt im Krankenstand zu tragen hat, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, wobei hier in der Regel keine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten erfolgt.

Dauer der Beschäftigung

Volles Entgelt

Halbes Entgelt

im ersten Jahr

6 Wochen

4 Wochen

vom 2. – 15. Jahr

8 Wochen

4 Wochen

vom 16. – 25. Jahr

10 Wochen

4 Wochen

ab dem 26. Jahr

12 Wochen

4 Wochen

Zusätzlich besteht pro Arbeitsunfall Anspruch auf je 8 Wochen (bzw. 10 Wochen nach 15 Arbeitsjahren) volle Entgeltfortzahlung innerhalb eines Arbeitsjahres.

Ist der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber voll ausgeschöpft, so wechselt dieser gänzlich an die ÖGK. Zahlt der Arbeitgeber nur mehr die Hälfte des Entgelts, so übernimmt die ÖGK die andere Hälfte. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und erhalten ab dem 4. Tag das Krankengeld direkt von der ÖGK. Auch Arbeitslose erhalten das Krankengeld von der ÖGK und zwar in Höhe der AMS-Leistung.

Das Krankengeld, sowohl das volle als auch das halbe, wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist formlos bei der Krankenversicherung (in den meisten Fällen ÖGK) zu stellen.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: nmann77 - stock.adobe.com

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