/ PROFITIEREN SIE DURCH AKTIVE BERATUNG / Ausgabe: sujet

Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich ...mehr

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten ...mehr

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung ...mehr

Neue steuerliche Investitionsförderung ab 2023: Der Investitionsfreibetrag (IFB)

Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche Investitionsförderung zu prüfen ...mehr

Was ändert sich bei der Kleinunternehmerpauschalierung?

Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerpauschalierung wurde erhöht ...mehr

Was bringt der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen?

Vorsorgeuntersuchungen helfen nicht nur bei der Früherkennung von Krankheiten ...mehr

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere ...mehr

Wie kann sich ein Unternehmen auf den gleichzeitigen Ausfall mehrerer Mitarbeiter vorbereiten?

Insbesondere für jene Abläufe, die immer funktionieren müssen, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich ...mehr

Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Geld und Strom

Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (Förderzeitraum Februar – September 2022) endete grundsätzlich am 28.11.2022. Laut Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH – www.aws.at ) ist eine weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen innerhalb einer Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 möglich (vorbehaltlich der Änderung der Förderrichtlinie).

Die aufgrund der Nachfrist anzupassende Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind von Stand 21.12.2022 und können sich ändern. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Jiri Hera - stock.adobe.com

Logo Mag. Johannes Unger Steuerberatung GmbH / Taubstummengasse 11/3/8 / A 1040 Wien / Work T Work+43 1 713 55 00 0 / / Datenschutz
Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen //  Wie ist die Rechtsmeinung des Finanzministeriums zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen? //  Kann ein Investitionsfreibetrag auch für klimafreundliche Heizungssysteme geltend gemacht werden? //  Welche Änderungen sind durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 in der Einkommensteuer geplant? //  Was bringt die steuerliche Forschungsprämie? //  Wie können Konflikte in Teams gelöst werden? //  Neue Regelungen zur SV-Pflicht bei grenzüberschreitendem Homeoffice //  Was ist die Zusammenfassende Meldung? //  Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2022 bis 30.6. beantragen! //  Umsatzsteuer: Wo ist eine sonstige Leistung steuerbar? //  Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2023 – Neue Sachbezugswerte ab 2024 // 
Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20