/ PROFITIEREN SIE DURCH AKTIVE BERATUNG / Ausgabe: sujet

Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen. ...mehr

Aufladen des E-Firmenautos: Ist ein Sachbezug zu versteuern?

Je nach Ladestation sind unterschiedliche Steuerreglungen zu beachten. ...mehr

Neue Dokumentationspflichten bei Entsendungen

Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt erweiterte Dokumentationspflichten bei Entsendungen. ...mehr

Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024?

Auslaufende Coronaregelungen erhöhen Stundungszinsen um 2,5 Prozentpunkte. ...mehr

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region. ...mehr

Was ist eine Negativsteuer?

Wieviel Geld bekomme ich vom Finanzamt zurück bei negativem Einkommen? ...mehr

Krisen: Tipps zur Vorbereitung

Was ist bei einem Krisenplan für Ihr Unternehmen zu beachten? ...mehr

Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Stromkabel mit Geldscheinen

Die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 von Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: € 10.000,00 - € 400.000,00) beträgt als Pauschalförderung zwischen € 167,50 und € 2.685,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 bis 12:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Für die Beantragung benötigt man eine ID-Austria, eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) und eine korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code).

Für die Beantragung sind alle Voraussetzungen und Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ einzuhalten. Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.6.2024.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: mpix-foto - stock.adobe.com

Logo Mag. Johannes Unger Steuerberatung GmbH / Taubstummengasse 11/3/8 / A 1040 Wien / Work T Work+43 1 713 55 00 0 / / Datenschutz
Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe //  ePrämie für eingespartes CO2 nutzen //  Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen übergeführt werden? //  Sachbezug auch bei Mehrfachnutzung eines Parkplatzes? //  VwGH bestätigt flächenmäßige Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung //  Was ändert sich bei Freibetragsbescheiden? //  Was ist eine EORI-Nummer und wer benötigt diese? //  Effizientere Meetings durch weniger Teilnehmer? //  Umsatzsteuer: Was ändert sich bei der Kleinunternehmerbefreiung? //  Neue BMF-Information zum suspendierten DBA mit Russland //  Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant? // 
Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20