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Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!

Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023. ...mehr

Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!

Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen. ...mehr

Muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf die Verjährung des Urlaubsanspruches hinweisen?

Urteil des Obersten Gerichtshofes verweist auf Aufforderungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers. ...mehr

Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Katastrophenschäden?

Umfangreiche Info des Finanzministeriums gibt eine Übersicht. ...mehr

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG. ...mehr

Sind Vorgründungsaufwendungen steuerlich abzugsfähig?

Steht der Betriebsausgaben- sowie Vorsteuerabzug auch für Ausgaben zu, die vor der Unternehmensgründung angefallen sind? ...mehr

Wen trifft die globale Mindestbesteuerung?

Welchen Unternehmungen droht eine zusätzliche Steuerlast im Rahmen der globalen Mindeststeuer? ...mehr

Photovoltaikanlagen: Wie wurde die Einkommensteuerbefreiung geändert?

Maximal Engpassleistung wurde erhöht – Neue maximale Anschlussleistung. ...mehr

Erstellen Sie jetzt das Budget 2024 für Ihr Unternehmen!

Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. ...mehr

Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!

Frau mit Smartphone

Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen. Mit der ID Austria können sich Menschen online ausweisen und digitale Services nutzen. Ab 5.12.2023 wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bisher die Handy-Signatur verwendet wurde, die ID Austria benötigt.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weist darauf hin, dass z. B. Dienstgeber, Geschäftsführer oder Steuerberater bei Nutzung der e-Services (z. B. WEBEKU, ELDA) der ÖGK via Unternehmensserviceportal die Umstellung auf die ID Austria unbedingt bis 5.12.2023 vornehmen müssen, um diese Services weiter in Anspruch nehmen zu können.

Die ID Austria mit Basisfunktion umfasst alle Funktionen der Handy-Signatur. Eine Verlängerung der Basis ID Austria ist nicht möglich. Die ID Austria mit Vollfunktion bietet zusätzliche Services (z. B. Ausweisfunktion am Mobiltelefon), die auch künftig erweitert werden.

Weitere detaillierte Informationen zur ID Austria und zum Umstieg finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria/.

Stand: 17. Oktober 2023

Bild: insta_photos - stock.adobe.com

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Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen? //  Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland //  Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und Arbeitslosenversicherungsbeiträge //  Last-Minute-Steuertipps //  Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024 //  Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“ //  Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024 //  Investitionsrechnung: Wo lohnt es sich zu investieren? //  TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen! //  Energiekostenzuschuss II für Unternehmen: Entwurf der Richtlinie veröffentlicht //  Steuertipps zum Jahresende // 
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