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Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

Wichtige steuerliche Änderungen für E-Fahrzeuge ab 1.4.2025

Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie Kraftfahrzeugsteuer durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz. ...mehr

Welche steuerlichen Maßnahmen plant die neue Regierung?

Überblick über die steuerlichen Vorhaben im Regierungsprogramm 2025 - 2029. ...mehr

Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

Preisausschreiben und Gewinnspiele können der Glücksspielabgabe und der Eigenverbrauchsbesteuerung unterliegen. ...mehr

Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?

Schriftlichkeit der Vereinbarung als Voraussetzung der Gewährung von Telearbeit. ...mehr

Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?

FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. ...mehr

Gemeinsam im Team Erfolge feiern

Gemeinsames Feiern fördert Teamgeist und Mitarbeiterbindung. ...mehr

Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

Kugeln mit Zahlen

Immer mehr Unternehmen nutzen kostenlose Gewinnspiele oder Preisausschreiben als Marketinginstrument, um in den sozialen Medien auf ihre Unternehmung aufmerksam zu machen. Dabei wird allerdings häufig übersehen, dass derartige Ausspielungen mitunter unliebsame steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Glücksspielabgabe

Als Glücksspiele gelten Spiele, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Werden im Rahmen von kostenlosen Preisausschreiben oder Gewinnspielen die Gewinnerinnen oder Gewinner basierend auf Zufall und nicht durch Einsatz von Wissen oder Geschicklichkeit ermittelt, so unterliegt der in Aussicht gestellte Gewinn der Glücksspielabgabe im Ausmaß von aktuell 5 %. Im aktuellen Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung ist zudem eine Erhöhung der Glücksspielabgabe auf 10 % vorgesehen.

Eigenverbrauchsbesteuerung

Neben der Abfuhr der Glücksspielabgabe gilt es auch die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu beachten. Haben die zur Verlosung gelangten Waren und Leistungen das Unternehmen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt, so unterliegt deren Ausspielung der Eigenverbrauchsbesteuerung. Beim Eigenverbrauch wird im Falle der Entnahme eines Gegenstandes die Umsatzsteuer nach dem Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten bzw. mangels Einkaufspreis nach den Selbstkosten (im Zeitpunkt des Umsatzes) bemessen. Bei Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer nach den auf die Ausführung dieser Leistungen entfallenden Kosten bemessen.

Stand: 27. April 2025

Bild: CrazyJuke - stock.adobe.com

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