/ PROFITIEREN SIE DURCH AKTIVE BERATUNG / Ausgabe: sujet

TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!

TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr einzubringen. ...mehr

Energiekostenzuschuss II für Unternehmen: Entwurf der Richtlinie veröffentlicht

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie. ...mehr

Steuertipps zum Jahresende

Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen? ...mehr

Welche Änderungen bringt das Progressionsabgeltungsgesetz 2024?

Neben dem Einkommensteuertarif wurden unterschiedliche steuerliche Bestimmungen angepasst. ...mehr

Wie ist der ORF-Beitrag für Unternehmen ab 2024 geregelt?

Das ORF-Beitrags-Gesetz regelt unter anderem Beitragshöhe und Meldepflichten. ...mehr

Was bewirkt die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif für 2024?

Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024. ...mehr

Was ist die Stakeholder-Krise eines Unternehmens?

Wo beginnt eine Unternehmenskrise? ...mehr

TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!

Taschenrechner und Kalender

Wie bereits berichtet, beträgt die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2022: € 10.000,00 - € 400.000,00) als Pauschalförderung zwischen € 110,00 und € 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

TERMINERINNERUNG: Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 14.11.2023. Alle Voraussetzungen sowie alle detaillierten und aktuellen Infos zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Stand: 15. November 2023

Bild: igorkol_ter - stock.adobe.com

Logo Mag. Johannes Unger Steuerberatung GmbH / Taubstummengasse 11/3/8 / A 1040 Wien / Work T Work+43 1 713 55 00 0 / / Datenschutz
Umsatzsteuer: Kann ein Vertrag eine Rechnung sein? //  Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024 //  Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen //  Betriebskindergärten: Was hat sich bezüglich der Lohnsteuerbefreiung ab 2024 geändert? //  Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde? //  Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024? //  Wie kann Mitarbeiterloyalität auch in Kleinunternehmen gefördert werden? //  Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht? //  Wann haben Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben? //  Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024 //  Wo sind Informationen zum Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen zu finden? // 
Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20